AfterMyLife

Allgemeine Nutzungs- und Verkaufsbedingungen

Internet Diffusion Sàrl — Fassung vom 18. Oktober 2026

1. Anbieter und Gegenstand

AfterMyLife (der « Dienst ») wird von Internet Diffusion Sàrl, Rue Baylon 2B, 1227 Carouge, Schweiz (der « Anbieter »), betrieben. Die vollständigen Kontaktangaben finden sich im Impressum.

Der Dienst ermöglicht es einer Person, Nachrichten, Dateien, Informationen und Anweisungen aufzubewahren und deren zeitversetzte Bereitstellung an bestimmte Personen nach menschlicher Prüfung ihres Todes zu organisieren. Er stellt keinen Nachlass-, Testaments- oder Verwahrungsdienst mit garantierter Beweiskraft dar.

2. Begriffsbestimmungen

« Kontoinhaber » (« Account Holder » auf Englisch): volljährige natürliche Person, die ihr Konto eröffnet und verwaltet, die Empfänger auswählt, das Abonnement abschliesst und bezahlt. Der Begriff « Eigentümer » wird nicht mehr verwendet.

« Begünstigter » (« Beneficiary »): einfacher Empfänger, der vom Kontoinhaber bestimmt wird, um nach Prüfung des Todes und menschlicher Freigabe der Übermittlung ausschliesslich die ihm zugewiesenen Inhalte zu erhalten. In dieser Eigenschaft allein kann er keinen Todesfall über die den Vertrauenspersonen vorbehaltene Funktion melden.

« Vertrauensperson » (« Certifier »): vom Kontoinhaber bestimmter Empfänger, der berechtigt ist, dessen Tod zu melden und Nachweise zur Prüfung beizubringen; sie erhält ebenfalls die ihr zugewiesenen Inhalte. Ihre Meldung stellt den Tod nicht fest und löst die Übermittlung nicht automatisch aus.

« Inhalte »: Texte, Fotos, Videos, Dateien, Informationen, Dokumente, Anweisungen und sonstige vom Kontoinhaber gespeicherte Daten. « Übermittlung »: kontrollierte Bereitstellung der zugewiesenen Inhalte, nicht automatische Übertragung von Eigentum oder Rechten.

« Abonnement »: Standard-, Aktions-, Gründer-, Geschenk- oder sonstiges Angebot, das beim Abschluss vorgeschlagen und angenommen wird.

« Sensible Inhalte »: alle Inhalte (Fotos, Videos, Aufnahmen oder Texte), die bestimmte Personenkreise schockieren, verletzen oder verstören können, insbesondere aufgrund von Nacktheit, Gewalt, Blut oder verstörenden Aussagen.

3. Annahme, Voraussetzungen und Kontoerstellung

Die Eröffnung eines Kontos als Kontoinhaber und die Funktion der Vertrauensperson sind volljährigen Personen vorbehalten. Eine minderjährige Person kann als Begünstigter bestimmt werden; der Zugang zu den für sie bestimmten Inhalten hängt von den Authentifizierungsmechanismen und gegebenenfalls von der gesetzlichen Vertretung sowie vom anwendbaren Recht ab. Die Bestimmung entbindet nicht davon, die Interessen und Daten der minderjährigen Person zu schützen. Allfällige Familienangebote werden spezifischen Regeln unterliegen, sobald sie verfügbar sind.

Die Annahme der Bedingungen erfolgt durch eine bestätigende Handlung bei der Kontoerstellung oder der Bestellung. Die angenommene Fassung, ihr Datum und, soweit relevant, die technischen Nachweise werden gemäss der Datenschutzerklärung aufbewahrt.

Gesonderte Erklärung zu sensiblen Inhalten: Beruht eine Verarbeitung rechtlich auf einer ausdrücklichen Einwilligung, muss der Kontoinhaber diese Wahl über ein eigenes, nicht vorangekreuztes und von der Annahme dieser Bedingungen getrenntes Kästchen zum Ausdruck bringen. Die Wahl betrifft die Hinterlegung, Aufbewahrung und postmortale Bereitstellung der sensiblen Inhalte, die er dem Dienst gemäss den festgelegten Einstellungen anvertraut. Sie entbindet den Kontoinhaber nicht davon, die Rechte der in den Inhalten genannten Dritten zu wahren. Der Anbieter bewahrt einen verhältnismässigen Nachweis der Erklärung und allfälliger Widerrufe gemäss der Datenschutzerklärung auf.

Der Kontoinhaber muss richtige und aktuelle Angaben machen, seine Zugangsdaten schützen, seinen Zugang nicht weitergeben und jeden Verdacht einer Kompromittierung umgehend melden. Die Zugänge der Begünstigten und Vertrauenspersonen sind, soweit vorhanden, persönlich.

4. Funktionsweise und Bestimmung von Dritten

Je nach Angebot kann der Kontoinhaber Inhalte hinterlegen und ändern, sie Empfängern zuweisen, Vertrauenspersonen (Empfänger, die einen Todesfall melden können) und Begünstigte (einfache Empfänger) bestimmen und deren Kontaktdaten verwalten. Die geltenden Kontingente und Funktionen sind diejenigen, die bei der Bestellung angezeigt werden.

Der Kontoinhaber ist für die Richtigkeit der von ihm erfassten Identitäten, Adressen und Zuweisungen verantwortlich, wobei die Plattform die Identität der vom Kontoinhaber bestimmten Vertrauenspersonen und Begünstigten nicht überprüft. Die Bestimmung von Vertrauenspersonen und Begünstigten bedarf deren Annahme und begründet kein sofortiges oder unwiderrufliches Zugangsrecht. Sie kann vom Kontoinhaber geändert werden, solange der Dienst dies zulässt und keine Sicherheitsmassnahme oder kein Todesfallverfahren entgegensteht.

Der Kontoinhaber gewährleistet, über die erforderlichen Rechte an den Inhalten zu verfügen und die Rechte Dritter, Vertraulichkeitspflichten und die für Zugangsdaten externer Dienste geltenden Regeln zu beachten. AfterMyLife gewährleistet nicht, dass ein Dritter eine übermittelte Kennung, ein Passwort oder ein externes Konto gleich welcher Art rechtmässig nutzen kann.

Rollenbezogene Benachrichtigungen: Bei ihrer Bestimmung können Vertrauenspersonen und Begünstigte eine Nachricht erhalten, die ihre Rolle erläutert. Solange ihre Rolle aktiv bleibt, wird ihnen jährlich eine Erinnerung zugesandt, um an die Bestimmung durch den Kontoinhaber und an die im Todesfall auf der Plattform vorzunehmenden Schritte zu erinnern. Vertrauenspersonen verfügen über die vom Dienst vorgesehene Meldefunktion; einfache Begünstigte können diese Funktion nicht nutzen. Der Kontoinhaber erhält Erinnerungen zur Überprüfung und Aktualisierung seiner Inhalte sowie Benachrichtigungen, wenn sein Konto leer bleibt. Benachrichtigungen zu Todesfall und Bereitstellung richten sich nach den Artikeln 7 und 8. Die für das Funktionieren der Rollen erforderlichen Nachrichten sind keine Werbemitteilungen und können nicht durch die blosse Abmeldung vom Newsletter deaktiviert werden; eine betroffene Person kann sich an den Anbieter wenden, um ihre Bestimmung anzufechten oder zu beenden, im Rahmen des Zulässigen.

5. Angebote, Preise, Zahlung und Verlängerung

Merkmale, Kontingente, Preise, Steuern und Währungen (insbesondere CHF oder EUR) sind diejenigen, die beim Abschluss angezeigt werden. Preise und Vorteile von Gründer-, Aktions- oder Gratisangeboten sind persönlich, nicht auszahlbar und, sofern nicht anders angegeben, nicht kumulierbar.

Sofern im angenommenen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, werden kostenpflichtige Abonnements im Voraus in Rechnung gestellt und bis zur Kündigung automatisch um eine gleich lange Dauer verlängert. Der Verlängerungspreis und jede wesentliche Änderung werden vorab unter den gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen und Fristen angekündigt.

Zahlungen werden insbesondere über Stripe abgewickelt. AfterMyLife erhält nicht die vollständige Kartennummer. Der Kontoinhaber kann die Verlängerung vor dem Fälligkeitsdatum über die verfügbaren Funktionen oder über den Support deaktivieren. Die Kündigung wird am Ende des bezahlten Zeitraums wirksam, vorbehaltlich zwingenden Rechts.

Der Nachweis der Verlängerungswahl und der Annahme der geltenden Bedingungen wird mit Datum, Uhrzeit, Vertragsfassung und IP-Adresse aufbewahrt, sofern diese Erhebung gerechtfertigt, erforderlich und verhältnismässig ist.

6. Zahlungsverzug: Verzug, Sperrung, Prüfung und Information Dritter

6.1. Verzug: Bleibt die Zahlung bei Fälligkeit aus, bleibt das Konto dreissig (30) Tage lang aktiv. Erinnerungen werden ausschliesslich an den Kontoinhaber gesandt, per E-Mail und/oder in der Anwendung. Ein Zahlungsverzug gilt niemals als Meldung oder Vermutung eines Todesfalls.

6.2. Sperrung: Nach Ablauf dieser 30 Tage wird das Konto für neunzig (90) Tage gesperrt. Der Kontoinhaber kann seine Daten einsehen und exportieren, aber nicht mehr ändern. Vertrauenspersonen können über die gewöhnlichen Kontofunktionen keine neue Meldung mehr einreichen. Der Dienst kann einen gesonderten Kontaktkanal vorhalten, über den der Anbieter von einem Todesfall erfahren kann.

6.3. Neutrale Benachrichtigung: Zu Beginn der Sperrung kann den bestimmten Begünstigten und Vertrauenspersonen eine Nachricht gesandt werden: « Die Rolle, die [Vorname] Ihnen auf AfterMyLife anvertraut hatte, ist beendet. Es ist keine Handlung Ihrerseits erforderlich. » Sie gibt weder den Zahlungsverzug noch die persönliche Situation des Kontoinhabers noch eine Todesvermutung preis. Der Versand ist standardmässig aktiviert und kann vom Kontoinhaber in seinem Profil deaktiviert werden.

6.4. Reaktivierung: Während der Sperrung kann der Kontoinhaber die Reaktivierung durch Abschluss eines neuen Abonnements beantragen. Es wird keine zusätzliche Reaktivierungsgebühr erhoben. Die Reaktivierung erfolgt vorbehaltlich der Zahlungs- und Sicherheitsprüfungen sowie allfälliger laufender Todesfallverfahren oder rechtlicher Massnahmen.

6.5. Aufforderung zum Export: Dreissig (30) Tage vor Ablauf der 90-tägigen Sperrung erhält der Kontoinhaber, soweit möglich, eine Erinnerung mit der Aufforderung, seine Daten zu exportieren.

6.6. Ende der Sperrung: Nach Ablauf der 90 Tage wird das Konto in den administrativen Status « Zu prüfen » versetzt. Es wird keine Löschung automatisch ausgelöst. Ein befugter Administrator prüft die Situation, die Zahlungen, die Meldungen, allfällige Streitigkeiten und die Aufbewahrungspflichten. Entscheidet er sich für eine Löschung, wird diese innerhalb einer Zielfrist von dreissig (30) Tagen nach der Prüfung umgesetzt, vorbehaltlich der Überprüfungen, gesetzlicher Pflichten und technischer Zwänge. Die oben genannte Frist von 30 Tagen ist rein indikativ. Die Löschung der Daten erfordert ein manuelles Verfahren, dessen Ausführungsdauer variieren kann und nicht garantiert ist.

6.7. Todesfall: Ein während des Verzugs, der Sperrung oder der Prüfung gemeldeter und geprüfter Todesfall wird nach dem Todesfallverfahren behandelt, unabhängig vom Abrechnungsstatus, solange die Inhalte existieren und rechtmässig übermittelt werden können. Ein Zahlungsverzug löst niemals eine automatische Übermittlung aus.

7. Prüfung des Todesfalls und Übermittlungsentscheid

Der Eingang einer Urkunde, einer Todesanzeige, einer Meldung durch eine Vertrauensperson, einer Nachricht der Familie oder eines sonstigen Dokuments löst die Übermittlung niemals automatisch aus. Jeder Zugangsöffnung gehen eine Prüfung und ein ausdrücklicher Entscheid eines befugten Mitglieds des AfterMyLife-Teams voraus.

Der Anbieter würdigt in angemessener Weise ein Bündel übereinstimmender Nachweise, das amtliche Urkunden oder Bescheinigungen, die Prüfung ihrer offensichtlichen Echtheit, unabhängige Informationen und, falls erforderlich, ergänzende Überprüfungen umfassen kann. Liste und Gewichtung der Nachweise werden durch interne, den Risiken angepasste Verfahren bestimmt.

Rückfrage beim Kontoinhaber: Wird ein Todesfall gemeldet und rechtfertigen es die Umstände, kann der Anbieter vor jeder Übermittlung versuchen, den Kontoinhaber über die hinterlegten Kontaktdaten und Kanäle direkt zu erreichen, oder andere unabhängige Überprüfungen vornehmen. Das Ausbleiben einer Antwort stellt für sich allein niemals einen Beweis des Todes dar. Die Kontaktaufnahme erfolgt mit Umsicht, um die Risiken von Betrug, Identitätsmissbrauch und unzulässiger Offenlegung zu begrenzen.

Bei Zweifeln, Anfechtung, Betrugsverdacht, unsicherer Identität, widersprüchlichen Dokumenten, behördlicher Anordnung oder Gefahr missbräuchlicher Offenlegung kann der Anbieter die Übermittlung bis zur Klärung aussetzen, aufschieben oder verweigern und den Entscheid dokumentieren. Er kann zusätzliche Nachweise verlangen und die Identität der Empfänger überprüfen.

Einsprachen und widersprüchliche Ansprüche: Stellen Erben, Rechtsnachfolger, Empfänger oder andere Personen mit berechtigtem Interesse unvereinbare Begehren, kann der Anbieter das Verfahren und die betroffenen Zugänge ganz oder teilweise einfrieren, auch nach einem ersten Entscheid, für die zur Klärung angemessen erforderliche Zeit. Er kann Nachweise, eine schriftliche Einigung der rechtlich befugten Personen oder einen Entscheid einer zuständigen Behörde verlangen, ohne verpflichtet zu sein, einen Erbstreit selbst zu entscheiden. Die Einstimmigkeit aller Erben ist nicht erforderlich, wenn das anwendbare Recht oder ein vollstreckbarer Entscheid eine andere Regelung zulässt. Jede Massnahme bleibt verhältnismässig und dokumentiert.

Der menschliche Entscheid schliesst einen Restfehler nicht aus. Der Anbieter wendet eine der Sensibilität der Inhalte angemessene Sorgfalt an und bewahrt eine Nachvollziehbarkeit der Prüfungen, Entscheide, beteiligten Personen und Bereitstellungen im gesetzlichen Rahmen.

8. Übermittlung, Zugang der Begünstigten und Dauer

Nach Prüfung des Todesfalls und manueller Freigabe können Vertrauenspersonen und Begünstigte, zusammen die « Empfänger », ausschliesslich auf die ihnen zugewiesenen Inhalte zugreifen, gemäss den Einstellungen des Kontoinhabers, der geprüften Identität und den Rechten der Empfänger sowie den gesetzlichen Anforderungen.

Ab der Bestätigung des Todesfalls und der entsprechenden Zugangsöffnung bleiben die zugewiesenen Inhalte den Empfängern zwölf (12) Monate lang zugänglich. Monatliche Erinnerungen werden an die betroffenen Empfänger gesandt. Vierzehn (14) Tage vor Ablauf dieser Frist erhalten Empfänger, die noch nicht alle ihre Inhalte abgerufen haben, eine letzte Warnung vor der Schliessung des Zugangs. Die Erinnerungen stellen eine Bemühenspflicht dar, vorbehaltlich gültiger Kontaktdaten und des Funktionierens der elektronischen Kommunikation.

Nach Ablauf der zwölf (12) Monate wird der Zugang geschlossen und die Inhalte werden drei (3) weitere Monate aufbewahrt. In dieser Zeit kann ein befugter Administrator den Zugang für eine bestimmte Dauer wieder öffnen, mit automatischer Benachrichtigung der betroffenen Empfänger. Jede Wiedereröffnung muss mit dem Löschdatum vereinbar sein: Eine über den vorgesehenen Termin hinausgehende Wiedereröffnung erfordert dessen ausdrückliche und nachvollziehbare Verschiebung im gesetzlichen und technischen Rahmen.

Nach Ablauf der fünfzehn (15) Monate nach Bestätigung des Todesfalls werden die Daten des Kontos des verstorbenen Kontoinhabers (insbesondere Dateien, Nachrichten, Kontakte, Abonnement und Konto) automatisch und endgültig gelöscht, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, einer rechtlich gerechtfertigten Sicherungsmassnahme oder einer ausdrücklichen und nachvollziehbaren Verschiebung im Zusammenhang mit einer Wiedereröffnung. Die persönlichen Konten der Empfänger werden nicht gelöscht. Es verbleibt lediglich ein anonymisierter Prüfeintrag, der insbesondere die Daten der Todesbestätigung und der Löschung angibt, sofern er keine Identifizierung einer Person mehr erlaubt. Die Daten des Zugangsendes und der Löschung werden in der Verwaltung angezeigt; die Dauereinstellungen können von befugten Personen im vertraglichen und gesetzlichen Rahmen geändert werden. Dieser Zeitplan nach dem Todesfall ist von der Sperrung wegen Nichtzahlung zu unterscheiden.

Künftige Funktionen: Optionen einer mehrjährigen Vorauszahlung oder einer Gedenkseite, öffentlich oder Empfängern vorbehalten, sind vorgesehen, gehören aber nicht zum vertraglich zugesicherten Dienst, solange sie nicht tatsächlich angeboten werden. Ihre Verfügbarkeit, Preise, Rückerstattungsmodalitäten und die Rechte zur Aufrechterhaltung der Gedenkseite werden gegebenenfalls durch besondere, vor der Aktivierung angenommene Bedingungen festgelegt. Aus dieser Erwähnung ergibt sich kein allgemeiner Verzicht auf zwingende Rückerstattungsrechte.

9. Natur des Dienstes und Fehlen einer automatischen erbrechtlichen Wirkung

AfterMyLife ist ausschliesslich ein technischer Dienst zur Aufbewahrung und zeitversetzten Bereitstellung digitaler Inhalte gemäss den Einstellungen des Kontoinhabers und nach menschlicher Prüfung des Todesfalls. Der Anbieter handelt weder als Notar, Anwalt, Rechts- oder Steuerberater, Willensvollstrecker, Nachlassverwalter, amtliche Verwahrungsstelle, Treuhänder noch als Behörde, die Erben oder deren Rechte bestimmt. Er verfasst, beglaubigt, registriert oder validiert keine erbrechtlichen Urkunden und gewährleistet keinerlei Beweis-, Testaments- oder Vollstreckungswert der Inhalte oder der im Dienst vorgenommenen Bestimmungen.

Die Bestimmung einer Vertrauensperson oder eines Begünstigten, die Hinterlegung einer Nachricht, eines Passworts oder einer Anweisung und die technische Übermittlung von Inhalten stellen für sich allein kein Testament, kein Vermächtnis, keinen postmortalen Auftrag, keine Patientenverfügung, keine Schenkung, keine Zuweisung von Erbrechten und keine gegenüber Dritten wirksame Zugangsermächtigung dar. Sie ändern nichts an den gesetzlichen Regeln zu Erben, Pflichtteil, Vertraulichkeit, geschützten Geheimnissen, Rechten des geistigen Eigentums oder den Bedingungen von Drittdiensten. Der Kontoinhaber muss sich bei den zuständigen Fachpersonen beraten lassen und die erforderlichen Formalitäten erledigen. Bei ernsthafter Anfechtung oder Entscheid einer zuständigen Behörde kann der Anbieter die Übermittlung gemäss Artikel 7 aussetzen oder anpassen, vorbehaltlich seiner gesetzlichen Pflichten. Der Dienst gewährleistet nicht, dass ein Empfänger allein aufgrund einer ihm übermittelten Kennung ein Zugangs- oder Nutzungsrecht an einem Konto oder Dienst eines Dritten ausüben kann.

10. Sicherheit, Vorfälle und technische Grenzen

AfterMyLife setzt dem Risiko angemessene technische und organisatorische Massnahmen um, die Verschlüsselung, Zugangskontrollen, Protokollierung, Sicherungen, Beschränkung von Berechtigungen, Sicherheitsprüfungen und Verfahren zur Reaktion auf Vorfälle umfassen können. Die angekündigten Massnahmen müssen den tatsächlich eingesetzten Massnahmen entsprechen.

Kein Informatiksystem kann absolute Sicherheit oder Verfügbarkeit garantieren. Der Dienst kann durch Cyberangriffe, Ransomware, unbefugte Zugriffe, menschliche Fehler, Ausfälle von Netzen, Dienstleistern, Hostern, Geräten, Software oder Sicherungen beeinträchtigt werden.

Bei einem Vorfall kann der Anbieter Zugänge, Änderungen, Downloads oder Übermittlungen vorübergehend sperren, um Risiken zu begrenzen, Untersuchungen durchzuführen, Systeme wiederherzustellen oder einer gesetzlichen Pflicht nachzukommen. Er ergreift die nach anwendbarem Recht erforderlichen Meldemassnahmen.

Dem Kontoinhaber wird empfohlen, eine unabhängige Kopie unersetzlicher Inhalte aufzubewahren. AfterMyLife ersetzt kein persönliches System zur dauerhaften Archivierung oder Sicherung.

11. Haftung und Beschränkungen

AfterMyLife unterliegt den nach anwendbarem Recht auferlegten Sorgfalts- und Sicherheitspflichten sowie einer Bemühenspflicht für Leistungen, die nicht Gegenstand einer ausdrücklichen Erfolgsgarantie sind.

Im gesetzlich zulässigen Rahmen haftet der Anbieter nicht für Folgen, die unmittelbar auf falsche oder veraltete Angaben des Kontoinhabers, auf durch einen Nutzer kompromittierte Zugänge, auf rechtswidrige Nutzungen von Inhalten, auf behördliche Entscheide, auf Handlungen Dritter ausserhalb seiner Kontrolle oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.

AfterMyLife haftet nicht für die vom Kontoinhaber hochgeladenen Inhalte und/oder die mit diesen Inhalten verbundenen Informationen, die in der alleinigen Verantwortung des Kontoinhabers und der bestimmten Zugangsberechtigten liegen. AfterMyLife greift nicht auf die Inhalte zu und kontrolliert deren Inhalt nicht.

Übermittlungsfehler oder -verzögerungen, Cyberangriffe und technische Ausfälle wirken nicht automatisch haftungsbefreiend: Die Haftung beurteilt sich insbesondere nach der vernünftigerweise zu erwartenden Sorgfalt und den zwingenden Pflichten. Keine Klausel beschränkt die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine sonstige gesetzlich nicht ausschliessbare Haftung.

Im gesetzlich zulässigen Umfang ist die Gesamthaftung des Anbieters für unmittelbare und vorhersehbare Vertragsschäden auf die Beträge begrenzt, die für das betroffene Konto in den zwölf (12) Monaten vor dem Ereignis tatsächlich bezahlt wurden. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn sie durch eine zwingende Vorschrift untersagt ist, insbesondere im Bereich des Datenschutzes oder der Verbraucherrechte.

Bei Konflikten, Einsprachen, Anordnungen oder Ansprüchen zwischen Erben, Rechtsnachfolgern, Vertrauenspersonen, Begünstigten oder anderen Dritten kann der Anbieter vorsorglich Zugänge und Übermittlung einfrieren, sachdienliche Elemente sichern und eine hinreichend klare schriftliche Einigung der rechtlich befugten Personen oder einen Entscheid einer zuständigen Behörde verlangen. Im durch zwingendes Recht zulässigen Rahmen haftet der Anbieter nicht für Verzögerungen oder Unmöglichkeiten der Übermittlung, die sich aus diesen angemessenen vorsorglichen Massnahmen oder aus ihm nicht zurechenbaren widersprüchlichen Begehren ergeben. Diese Klausel schliesst weder sein eigenes Verschulden noch seine gesetzlichen Pflichten aus.

12. Verfügbarkeit, Weiterentwicklung und Support

Der Anbieter strebt eine angemessene Verfügbarkeit an, ohne einen unterbrechungsfreien Betrieb zu garantieren. Unterbrechungen können sich aus Wartungen, Aktualisierungen, Vorfällen, Sicherheitserfordernissen oder externen Dienstleistern ergeben.

Künftige Funktionen, insbesondere Gedenkdienste, Werkzeuge der künstlichen Intelligenz, Anwendungen oder Zusatzmodule, stellen ohne ausdrückliche vertragliche Zusage keine Lieferverpflichtung dar. Wesentliche Weiterentwicklungen werden nach anwendbarem Recht mitgeteilt.

13. Kündigung, Löschung und Aufbewahrung

Der Kontoinhaber kann die Verlängerung für die Zukunft kündigen. Rückerstattungen und allfällige Widerrufsrechte richten sich nach den im Land des Verbrauchers geltenden zwingenden Bestimmungen und den erteilten vorvertraglichen Informationen. Ein allgemeiner vorgängiger Verzicht auf zwingende Rechte ist nicht vorgesehen.

Die Löschung der Inhalte folgt dem anwendbaren Vertragszyklus: Verfahren bei Nichtzahlung (Artikel 6), Übermittlung nach dem Tod (Artikel 8) oder gültiges Löschbegehren. Ein Löschentscheid löscht nicht zwingend sofort alle Sicherungskopien; diese folgen ihren Löschzyklen und den gesetzlichen Pflichten.

Buchhaltungsbelege, Einwilligungsnachweise, Sicherheitsprotokolle und Todesnachweise können getrennt von den Inhalten während der in der Datenschutzerklärung angegebenen erforderlichen und begründeten Fristen aufbewahrt werden.

14. Geistiges Eigentum, Unterauftragsvergabe und Übertragung

Der Dienst, seine Benutzeroberflächen, Marken, Software und geschützten Elemente gehören dem Anbieter oder seinen Rechtsnachfolgern. Der Kontoinhaber behält seine Rechte an seinen Inhalten und räumt dem Anbieter die für die Erbringung des Dienstes unbedingt erforderlichen technischen Rechte ein.

Der Anbieter kann technische Dienstleister beiziehen und seine Tätigkeit unter den Bedingungen des anwendbaren Rechts übertragen, vorbehaltlich der Aufrechterhaltung der erforderlichen vertraglichen und datenschutzrechtlichen Garantien.

15. Beweis, Mitteilungen und Änderungen

Elektronische Bestätigungen, Fassungen der Bedingungen, Annahmeverläufe, technische Protokolle und Übermittlungsspuren können als Beweismittel vorgelegt werden, vorbehaltlich ihrer Zuverlässigkeit und der gesetzlichen Regeln.

Der Nachweis der gesonderten Annahme zu sensiblen Inhalten umfasst, je nach rechtlichen und technischen Erfordernissen, die Fassung der Erklärung, Datum und Uhrzeit, das betroffene Konto und verhältnismässige technische Elemente; jeder Widerruf und jede Änderung wird protokolliert.

Mitteilungen zu Konto, Sicherheit, Verlängerungen und Übermittlung können elektronisch erfolgen. Wesentliche Änderungen der Bedingungen werden mit der nach anwendbarem Recht erforderlichen Frist und den erforderlichen Optionen angekündigt.

Betriebsbenachrichtigungen: Bei ihrer Bestimmung können Vertrauenspersonen und Begünstigte über ihre Rolle und die im Todesfall des Kontoinhabers vorzunehmenden Schritte informiert werden. Solange ihre Rolle aktiv bleibt, kann ihnen jährlich eine Erinnerung zugesandt werden, um an ihre Bestimmung, ihre Rolle und die Notwendigkeit zu erinnern, sich auf der Plattform anzumelden, wenn ein Todesfall gemeldet werden muss oder ein Zugang geöffnet wird. Der Kontoinhaber erhält regelmässig Aufforderungen, seine Inhalte zu überprüfen und zu aktualisieren, sowie Erinnerungen, wenn sein Konto leer bleibt. Benachrichtigungen zu Meldungen, Prüfungen und Übermittlungen nach dem Tod richten sich nach den Artikeln 7 und 8. Diese betrieblichen Nachrichten, die von kommerziellen Mitteilungen zu unterscheiden sind, unterliegen keiner Marketing-Abmeldung, solange sie für die Rolle oder das Funktionieren des Dienstes erforderlich sind; die Empfänger können die Überprüfung oder Beendigung ihrer Rolle verlangen, vorbehaltlich der geltenden Prüfungen. Der Versand hängt insbesondere von der Gültigkeit der Kontaktdaten und dem Funktionieren der Kommunikationsmittel ab.

16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Kontakt

Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht, vorbehaltlich der zwingenden Schutzbestimmungen, die Verbrauchern in ihrem Wohnsitzland zustehen. Unter demselben Vorbehalt sind die zuständigen Gerichte von Genf für vertragliche Streitigkeiten zuständig.

Kontakt für Rechtsfragen und Personendaten: legal@aftermylife.net. Support-Kontakt: support@aftermylife.net. Die allfällige Nichtigkeit einer Klausel berührt die übrigen Bestimmungen nicht, soweit gesetzlich zulässig.